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Baier Technik GmbH & Co KG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2C

(Stand September 2022)

1.   Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2C (nachfolgend kurz als „AGB (B2C)“ bezeichnet) gelten für alle Verträge die ein Verbraucher (nachfolgend kurz als „Kunde“ bezeichnet) mit der Baier Technik, Pfongauer Straße 69, A-5202, Neumarkt am Wallersee (nachfolgend kurz als „Baier Technik“ bezeichnet). Die Baier Technik erbringt ihre vertraglichen Leistungen gegenüber nicht unternehmerisch tätigen Vertragspartnern sohin ausschließlich unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.2. Verbraucher ist eine natürliche Person für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Legung eines schriftlichen Angebots durch die Baier Technik. An dieses schriftliche Angebot ist die Baier Technik vier Wochen gebunden. Vom schriftlichen Angebot abweichende und/oder zusätzlichen Erklärungen kommt keine Bedeutung zu. Es gilt ausschließlich das schriftliche Angebot.

2.2. Vertraglich bindende Erklärungen der Baier Technik erfolgen ausschließlich schriftlich.

2.3. Die Vertragsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch Übermittlung eines Bestätigungsschreibens des Kunden.

2.4. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Die Pflicht zur Leistungsausführung der Baier Technik beginnt frühestens, sobald der Vertragspartner alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kannte oder kennen musste.

Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, dies allenfalls nach Einholung von fachlicher Expertise durch Dritte (z.B. Ziviltechniker). Der Kunde hat sich hinsichtlich der Details zu notwendigen Angaben bei der Baier Technik zu informieren.

Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die Leistung der Baier Technik nicht mangelhaft.

Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten eigenständig zu veranlassen.

Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von der Baier Technik herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Die Baier Technik ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen angemessenes Entgelt (einschließlich angemessenem Gewinn) zu überprüfen.

Der Kunde hat – für die Zeit der Leistungsausführung und sofern dies für die Art der Leistungserbringung erforderlich ist – der Baier Technik kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

4. Leistungsausführung
Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung durch die Baier Technik gelten als vorweg genehmigt.

Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden sind – vorbehaltlich einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung – nur dann zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/ Leistungsfrist der Baier Technik um einen angemessenen Zeitraum.

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, ist hierfür eine schriftliche Zustimmung der Baier Technik erforderlich. Daraus resultierende Mehrkosten, z.B. Überstunden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehende Mehrkosten, sind vom Kunden zu ersetzen.

Sind Teillieferungen sachlich gerechtfertigt (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) sind Teillieferungen und -leistungen zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von der Baier Technik nur bei grob schuldhafter Verursachung zu ersetzen.

Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

 6. Gefahrtragung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Baier Technik den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithält, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.

Der Kunde verpflichtet sich gegen dieses Risiko entsprechend zu versichern. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden schließt die Baier Technik – auf Kosten des Kunden – eine Transportversicherung ab.

Der Kunde erklärt sich mit jeder verkehrsüblichen Versandart einverstanden und verpflichtet sich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten.

7. Leistungsfristen und Termine
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 3. dieser AGB (B2C), so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

Die Baier Technik ist berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen bei der Baier Technik 2 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von der Baier Technik nicht verschuldeter Verzögerung, insbesondere bei verzögerter Lieferung durch Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der Baier Technik liegen (zB schlechte Witterung; Naturereignisse; Seuchen [z.B. COVID-19]), dies um jenen Zeitraum, für den das entsprechende Ereignis andauert.

Seitens der Baier Technik in Aussicht gestellte Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

8. Verzug mit der Leistungserbringung
Führt ein Ereignis zu einem – von der Baier Technik unverschuldeten – Verzug, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer dieses Ereignisses.

Bei schuldhaftem Verzug mit Hauptleistungspflichten durch die Baier Technik hat der Vertragspartner das Recht vom Vertrag – nach Setzung einer (angemessenen mindestens 14-tägigen) Nachfrist – zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen, dies unter gleichzeitiger Androhung des Vertragsrücktritts und konkrete Darstellung des Rücktrittsgrunds. In der Nachfristsetzung nicht angeführte Rücktrittsgründe können nachträglich nicht für einen Rücktritt herangezogen werden. Die Baier Technik hat Anspruch auf Abgeltung der bis zum schuldhaften Verzug erbrachten Leistung. Hinsichtlich eines etwaigen – auf Grund des schuldhaften Verzugs entstandenen Schadens – gilt Punkt 22 dieser AGB (B2C).

Als durch den Kunden verursachter Leistungsverzug gilt insbesondere, wenn

  o       die Annahme der Leistung durch den Vertragspartner verweigert wird, 

 o       der Vertragspartner mit Vorleistungen und/oder Mitwirkungspflichten in Verzug ist.

In diesem Fall geht das Risiko des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Der Kunden hat der Baier Technik den – durch den Verzug erwachsenen – Schaden zu ersetzen.

Im Verzugsfall ist die Baier Technik berechtigt zur Vertragserfüllung erforderliche Ware einzulagern und hierfür eine marktübliche Lagergebühr zu verrechnen.

Dauert der Verzug des Kunden – trotz angemessener Nachfristsetzung – an, ist die Baier Technik berechtigt (bei aufrechtem Vertrag) Materialien und Geräte anderweitig einzusetzen. Nach Beendigung des Verzugs des Kunden wird die Baier Technik die Materialien und Geräte – innerhalb angemessener Frist – nachbeschaffen. Dadurch erwachsene Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

Im Verzugsfall kann die Baier Technik (unabhängig von einem Verschulden des Kunden) unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Vertragsrücktritts wird das Entgelt für sämtliche bisher durch die Baier Technik erbrachten Leistungen fällig. Die Baier Technik hat Anspruch auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens.

 9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren der Baier Technik bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Baier Technik.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn die Baier Technik vorab über Namen und Anschrift des Käufers informiert wurde und einer Veräußerung schriftlich zustimmt.

Bei Zahlungsverzug ist die Baier Technik berechtigt – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Der Kunde hat die Baier Technik von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

Die Vorbehaltsware darf seitens der Baier Technik freihändig veräußert werden.

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Baier Technik hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen.

10. Preise
10.1. Sämtliche von der Baier Technik kommunizierten Preise verstehen sich in EURO mit Umsatzsteuer, aber exklusive Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung.

10.2. Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen im schriftlichen Angebot verstehen sich sämtliche Preise der Baier Technik als Regiepreise.

10.3. Kostenvoranschläge der Baier Technik sind unverbindlich und entgeltlich. Zeit- und Materialumfang stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar.

10.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wird die Baier Technik mit Entsorgungsleitungen beauftragt, besteht ein gesonderter Anspruch auf angemessenes Entgelt (einschließlich angemessenen Gewinns).

10.5. Von der Baier Technik – zusätzlich zum Angebot – erbrachte Leistungen sind angemessen (einschließlich eines angemessenen Gewinns) zu vergüten.

10.6. Wird der Baier Technik vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 50 Meter ermöglicht, ist der Baier Technik der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von (zumindest) 100,- € pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 250,- € pro zu überwindendes Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.

10.7. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt das Entgelt als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt eine quartalsmäßige Anpassung des Entgelts. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

10.8. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen gilt:
Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

 11. Fälligkeit
Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.

Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – schriftlichen – Vereinbarung.

12. Beigestellte Stoffe
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, ist die Baier Technik berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 5 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

Vom Vertragspartner beigestellte Materialien sind vom Kunden eigenständig auf Eignung und Qualität zu überprüfen. Die Baier Technik leistet keine Gewähr für die Kompatibilität, Eignung und Qualität der vom Kunden beigestellten Stoffe.

13. Zahlungsverzug
Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug verfallen durch die Baier Technik gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung hinzugerechnet.

Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an die Baier Technik zu ersetzen.

Die Baier Technik kann vom Vertrag zurücktreten, dies wenn der Zahlungsverzug trotz schriftlicher Aufforderung (unter Setzung einer angemessenen Nachfrist) andauert.

14. Höhere Gewalt
Kann eine Leistungserbringung durch die Baier Technik – auf Grund von höherer Gewalt nicht, verspätet und/oder lediglich in abgeänderter Form erbracht werden, kann der Kunde daraus keine Ansprüche (Schadenersatz, Rücktritt usw.) ableiten.

Sofern für den Kunden an einer weiteren Leistungserbringung kein Interesse mehr hat, kann dieser vom Vertrag zurücktreten, hat jedoch der Baier Technik sämtliche damit einhergehenden Nachteile (Erfüllungsinteresse einschließlich des entgangenen Gewinns, dies unter Abzug der durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen [z.B. Materialkosten]) zu ersetzen.

Unter höherer Gewalt werden insbesondere sämtliche in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie stehender Einschränkungen, sowohl gesetzlicher Art (z.B. Betretungsverbote, Einreisebeschränkungen usw.) als auch sonstiger Natur (z.B. Rohstoffknappheit, fehlende Verfügbarkeit von Mitarbeitern) verstanden.

15. Rücktritt aus wichtigem Grund
Kommt es nicht zu einer Ausführung gemäß diesem Angebot binnen 6 Monaten und erhöhen sich die Kosten von – für die Erfüllung beigezogener – Lieferanten und/oder Rohstoffpreise um mehr als 10 Prozent, so kann die Baier Technik GmbH & Co KG von diesem Vertag aus wichtigem Grund zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtausführung auf ein Verschulden der Baier Technik zurückzuführen ist.

16. Schutzrechte Dritter
Sofern geistige Schöpfungen und/oder Unterlagen seitens des Kunden beigestellt werden, überträgt der Kunde sämtliche – zur Vertragserfüllung erforderlichen – gewerblichen Rechte und bestätigt, dass durch die Vertragserfüllung nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird.

Der Kunde hält die Baier Technik hinsichtlich Ansprüche Dritter wegen Eingriffe in Schutzrechte schad- und klaglos.

Werden von dritter Seite Schutzrechte behauptet, ist die Baier Technik berechtigt die Vertragserfüllung vorerst einzustellen, dies bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der behaupteten Ansprüche. Dadurch erwachsene Mehrkosten/Zusatzkosten und/oder Schäden der Baier Technik sind vom Kunden zu übernehmen.

Die Baier Technik hat Anspruch gegenüber dem Kunden auf Ersatz der bis dato aufgewendeten notwendigen und nützlichen Kosten.

17. Geistiges Eigentum der Baier Technik
Sämtliche von der Baier Technik beigestellte und/oder erstellten Unterlagen (z.B. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge) bleiben geistiges Eigentum der Baier Technik.

Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Baier Technik.

18. Verschwiegenheit
Der Kunde ist hinsichtlich sämtlicher – in Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltener Informationen – zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist nachweislich in schriftlicher Form an mit der Vertragsabwicklung beteiligte Dritte (z.B. Subunternehmer) zu überbinden.

Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung ist der Kunde verpflichtet der Baier Technik eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu bezahlen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung des tatsächlichen Schadens sowie sonstige gerichtliche Ansprüche.

19. Beiziehung Dritter:
Die Baier Technik ist berechtigt bei der Vertragsabwicklung Dritte (z.B. Subunternehmer) beiziehen. In diesem Fall überbindet die Baier Technik sämtliche sie treffende vertraglichen Verpflichtungen an den beigezogenen Dritten.

Vertragspartner der Baier Technik ist ausschließlich der Kunde. Beabsichtigt der Kunde Dritte beizuziehen (z.B. zur Abnahme), so ist dies von der schriftlichen Zustimmung der Baier Technik abhängig.

 20. Gewährleistung:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Vertragspartner die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen – vorbehaltlich eines ausdrücklichen schriftlichen konstitutiven Anerkenntnisses – kein Anerkenntnis des vom Vertragspartner behauptenden Mangels dar.

Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – an die Baier Technik zu retournieren.

Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch die Baier Technik zu ermöglichen.

21. Haftung der Baier Technik
Die Haftung der Baier Technik gegenüber dem Kunden für leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden wird – sofern es sich nicht um eine vertragliche Hauptpflicht handelt – ausgeschlossen.

Die Haftung der Baier Technik für Vermögensschäden wird mit der Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.

22. Rücktrittsrechte des Kunden
22.1. Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von der Baier Technik für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Kunde von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu,

o    wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Baier Technik oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages  angebahnt hat,

o    wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,

o    bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird                        und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,

o    bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder

o    bei Vertragserklärungen, die der Kunde in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

22.2. Sofern ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Baier Technik außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Baier Technik und/oder im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen wird, kann der Kunde binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist zum
Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang 1 verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

23. Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrecht, als vereinbart.

Erfüllungsort ist – vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung – der Sitz der Baier Technik (Neumarkt am Wallersee).

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts: Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Baier Technik GmbH & Co KG, Pfongauer Straße, A-5202 Neumarkt am Wallersee 69, 43 6216 20420-0, office@baier-technik.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

               

B. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
Baier Technik GmbH & Co KG,
Pfongauer Straße 69,
A-5202 Neumarkt am Wallersee
office@baier-technik.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum